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Zweitmeinung

Zweitmeinung einholen

Am 23.07.2015 trat das Versorgungsstärkungsgesetz in Deutschland in Kraft (BGBl. I 2015, 1211). Dies beinhaltet das Recht des Patienten auf eine Zweitmeinung, hauptsächlich im Falle von nicht akuten Krankheitsbildern, die keiner notfallmäßigen Behandlung bedürfen. Dies ist insbesondere bei Erkrankungen, für die möglicherweise eine Operation notwendig ist, für Ihre persönliche Entscheidungsfindung von Bedeutung.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Neurochirurgie (die Neurochirurgische Klinik in Erlangen besteht seit über 50 Jahren) und unseres universitären Auftrags den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung zur jeweiligen Diagnostik und Therapie einschließlich Kenntnissen über Therapiealternativen zu vertreten, sind wir für Zweitmeinungen qualifizierte Ansprechpartner.

Falls Sie sich zur Zweitmeinung an unserer Klinik vorstellen möchten, kontaktieren Sie am besten die Neurochirurgische Hochschulambulanz und treffen eine Terminvereinbarung.

In unser Fachgebiet fallen z.B. folgende Krankheitsbilder (Sprechstunden):

  • Gehirn- und Rückenmarkserkrankungen, die einer Operation bedürfen
  • Hypophysentumore
  • Hirntumore wie Meningiome, Gliome, Akustikusneurinome
  • Rückenmarkstumore
  • Schädelbasistumore, Hydrocephalus oder andere Hirnwasserabflussstörungen
  • Hirngefäßaneurysmen, Angiome, Kavernome oder Gefäßfisteln
  • Wirbelsäulenerkrankungen, die einer operativen Therapie bedürfen
  • Bandscheibenvorfälle, Stabilisierungsoperationen
  • Kompressionsyndrome an peripheren Nerven
  • Trigeminusneuralgie

Um eine optimale Beratung zu gewährleisten, bitten wir Sie neben Ihrer Krankenversicherungskarte und Überweisung folgende Befunde mitzubringen:

  • aktuelle Kernspintomogramme (MRT- Bilder)
  • ältere Kernspintomogramme, wenn vorhanden
  • alle anderen Vorbilder und Vorbefunde

Im Rahmen der Sprechstunde werden Ihnen die möglichen Behandlungsoptionen als auch die Dringlichkeit einer Behandlung und alle Alternativen zu einer operativen Behandlung erläutert.